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Impressums-Pflicht

Bei fehlenden, unvollständigen oder nicht richtig angebrachten Angaben nach dem Telemediengesetz droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Aber auch eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber kann die Folge sein.

Newsletter-Impressum

Bei geschäftsmäßigen Telediensten verpflichtet Sie das TDG zu einem einfachen Impressum. Inhalt dieser Version müssen neben dem Vor- und Nachnamen eine eindeutige Postanschrift (kein Postfach), sowie eine Kontaktmöglichkeit per e-Mail oder Webformular sein. Sollten Sie ein Geschäftstelefonnummer besitzen, müssen Sie diese auch notieren. Für gewerbsmäßige Newsletter mit Gewinnabsicht gelten erweiterte Regeln. So muss die Registernummer Ihres Eintrags im Handels-, Genossenschafts-, Vereins- oder Partnerschaftsregister vermerkt werden. Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer darf auch keinesfalls fehlen. Bei genehmigungspflichtigen Angeboten muss die Aufsichtsbehörde erwähnt werden. Sollten Sie einen akademischen Titel tragen, muss dieser mit Herkunftsangabe vermerkt werden. Letzteres gilt zum Beispiel für Anwälte, Apotheker, Steuerberater, Architekten und so weiter.

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